(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2131 - 2133)1Inhaber der Genehmigung (Besitzer)Hersteller, Nutzer oder LieferantInhaber einer Genehmigung zum Umgang mit hochradioaktiven Strahlenquellen nach § 9 AtG oder nach § 12 Absatz 1 Nummer 3 StrlSchG oder nach den §§ 6, 7 und 9b AtG (auf Grund der Erstreckungswirkung gemäß § 10a Absatz 2 AtG) Inhaber einer Genehmigung nach § 3 AtG oder nach § 12NameName der Firma oder der InstitutionAnschriftvollständige PostadresseAnsprechpartnerName, Telefonnummer, E-Mail-AdresseLand2Angaben zur GenehmigungNummerDatum der ErteilungAblaufdatumGenehmigungsbehörde/zuständige Aufsichtsbehörde3Angaben zur HRQHRQ-IdentifzierungsnummerIdentifizierungsnummer der hochradioaktiven Strahlenquelle nach § 92 Absatz 1VerwendungAngabe über die Verwendung der hochradioaktiven Strahlenquelle, z. B. Blutbestrahlung oder industrielle RadiographieGerätenummer des Herstellers4Angaben zum Hersteller/LieferantIst der Hersteller der hochradioaktiven Strahlenquelle außerhalb der Europäischen Atomgemeinschaft niedergelassen, so ist zusätzlich der Name und die Anschrift des Verbringers oder des Lieferanten anzugeben.NameName der Firma oder der InstitutionAnschriftvollständige PostadresseLand5HRQ-MerkmaleRadionuklidZeitpunkt der Herstellung oder des ersten InverkehrbringensAktivität zum Zeitpunkt der Herstellung oder anderes Referenzdatum für die Aktivität ggf. Aktivität zum Zeitpunkt des ersten Inverkehrbringens der hochradioaktiven Strahlenquelle oder bzgl. eines anderen Referenzdatums, falls Aktivität zum Zeitpunkt der Herstellung nicht bekanntQuellentypKapseltypchemikalische/ physikalische EigenschaftenISO-EinstufungANSI-EinstufungBescheinigung über besondere FormAngaben über das Datum der Erteilung einer „special Form“-Zulassung und ggf. über deren VerlängerungenIAEA-QuellenkategorieCat 1, 2 oder 3Neutronenquelleja/neinNeutronenquellentargetNeutronenfluss6Art der Nutzungortsfeste Nutzung, Lagerung oder mobile Nutzung Angabe, sofern es sich um einen ortsveränderlichen Umgang handelt und die hochradioaktive Strahlenquelle nicht länger als vier Wochen an einem anderen Ort verbleibt7Standort der HRQ (Nutzung, Lagerung oder ständiger Lagerort bei mobiler Nutzung)falls abweichend von 1NameName der Firma oder der InstitutionAnschriftvollständige PostadresseLandzuständige Aufsichtsbehördeggf. Genehmigungsnummer8Eingang der HRQEingangsdatumDatum des Erlangens der Sachherrschafterhalten von: Hersteller, anderer Nutzer oder LieferantNameName der Firma oder der InstitutionAnschriftvollständige PostadresseAnsprechpartnerName, Telefonnummer, E-Mail-AdresseLand9Weitergabe der HRQDatum der WeitergabeDatum der Aufgabe der SachherrschaftWeitergabe an: Hersteller, anderer Nutzer, Lieferant oder Entsorgungseinrichtung Landessammelstelle oder Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle nach § 9a Absatz 3 Satz 1 AtGNameName der Firma oder der InstitutionAnschriftvollständige PostadresseAnsprechpartnerName, Telefonnummer, E-Mail-AdresseLandGenehmigungsnummerDatum der Erteilung der GenehmigungAblaufdatum der Genehmigung10Prüfung der HRQjeweils Art und Datum der Kontrolle auf Unversehrtheit und DichtheitDatum der Prüfung auf Unversehrtheit und Dichtheit nach § 89 Absatz 211Sonstige AngabenVerlust einer HRQ: DatumWiderrechtliche Entwendung einer HRQ – (z. B. Diebstahl): DatumWiederauffinden einer HRQ: Datum OrtFund einer HRQ: Datum Ort12Weitere Bemerkungen